Informationen und Bedingungen
Es gelten die DTV-Güterversicherungsbedingungen 2000 - Volle Deckung - in der Fassung von 2011,
Download unter DTV - Güter 2000/2011.
Ausgeschlossen vom Versicherungsschutz sind zu dem alle Güter, die nach den AGBs des Transportunternehmens von der Beförderung ausgeschlossen sind, sowie Güter welche nach den AGBs des Transportunternehmens bestimmte Wertgrenzen nicht übersteigen dürfen , sofern diese Wertgrenze überschritten sind.
Generell ausgeschlossene Güter sind:
- Kunstgegenstände, Gemälde, Glas, Porzellan, Antiquitäten, Modelle, Prototypen, Muster
- Valoren, Edelsteine, Edelmetalle, Münzen, Juwelen, Perlen, Bijouterien, Uhren, Geld, Dokumente, Wertpapiere, Urkunden, Sparbücher
- temperaturgeführte Güter, Munition, Waffen, gefährliche explosive oder radioaktive Stoffe und Kernbrennstoffe, Drogen gem. Betäubungsmittelgesetz
- lebende Tiere und Pflanzen
- Chipkarten, Wertkarten, Gutscheine, Telefonkarten, Prepaidkarten
- Smartphones, Tablet PCs,
Versicherungsschutz für ausgeschlossene Güter ist auch dann nicht gegeben, wenn die Anmeldung zur Versicherung erfolgt ist und die Prämie bezahlt ist. Die Anmeldung ist in diesem Fall unwirksam. Die Bestätigung des Versicherungsschutzes gilt vorbehaltlich der Zahlung der Versicherungsprämie. Der Versicherungsschutz kann dabei nur wirksam werden, wenn die Zahlung der Versicherungsprämie am Tage des Versandes erfolgt.
Im Schadenfall ist unverzüglich der Versicherer zu informieren. Die Meldung des Schadens an das Transportunternehmen muss innerhalb der in den AGB des Unternehmens genannten Fristen erfolgen. Die Höhe des Schadens ist in geeigneter Weise vom Anspruchsteller zu belegen.
Wichtig: Bitte bewahren Sie unbedingt ein Exemplar des Einlieferungsscheines/Frachtbriefes bzw. des Airwaybills auf. Die Vorlage dieses Dokumentes ist Voraussetzung für die Anmeldung eines Schadens zur Versicherung.
Widerrufsbelehrung:
Sie können bis zum Tag des Paketversandes Ihren Kauf widerrufen. Erfolgt der Widerruf
später, muss nachgewiesen werden, dass der Transport nicht stattgefunden und damit der Versicherer kein
Transportrisiko getragen hat.